
INFORMATIONEN ZUM UK ETA
Antragsstatus des UK ETA prüfen
Die Entscheidung über Ihren UK-ETA-Antrag erhalten Sie per E-Mail von UK Visas and Immigration (UKVI) — meist innerhalb eines Tages. Ob Sie bereits eine gültige ETA besitzen, prüfen Sie mit dem offiziellen Tool auf GOV.UK. Hier erfahren Sie, welcher Weg wann der richtige ist.
Zwei Wege — und was sie jeweils zeigen
Viele Reisende suchen nach einem "Status-Tracker" für den laufenden Antrag. Wichtig zu wissen: Das offizielle Prüf-Tool und die Entscheidungs-E-Mail erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
1. Offizielles Prüf-Tool: gov.uk/check-eta
Über gov.uk/check-eta können Sie prüfen, ob Sie eine ETA besitzen und wie lange sie gültig ist. Sie benötigen dafür den Reisepass, mit dem Sie den Antrag gestellt haben. Das Tool zeigt jedoch nicht den Bearbeitungsstandeines gerade laufenden Antrags an — ein Antrag in Prüfung ist dort noch nicht sichtbar.
2. Entscheidung per E-Mail von UKVI
Das Ergebnis Ihres Antrags (Genehmigung oder Ablehnung) teilt Ihnen UK Visas and Immigration per E-Mailmit. Diese E-Mail ist der maßgebliche Bescheid — behalten Sie daher das Postfach im Blick, mit dem Sie den Antrag gestellt haben.
Wie lange dauert die Entscheidung?
- Die meisten Antragsteller erhalten die Entscheidung innerhalb eines Tages, spätestens jedoch nach 3 Werktagen (Montag bis Freitag)
- Bei Anträgen über die offizielle UK ETA App fällt die Entscheidung laut Home Office in den meisten Fällen bereits innerhalb weniger Minuten automatisch
- Sind mehr als 3 Werktage vergangen: zuerst den Spam-Ordner prüfen, danach UKVI kontaktieren (siehe unten)
- Ein neuer Antrag beschleunigt die Bearbeitung nicht — stellen Sie keinen Doppelantrag
Die 16-stellige Referenznummer — und was tun, wenn keine E-Mail kommt?
In der Entscheidungs-E-Mail steht Ihre 16-stellige ETA-Referenznummer. Bewahren Sie diese E-Mail auf — die Nummer identifiziert Ihre ETA bei Rückfragen an UKVI.
Wenn nach 3 Werktagen keine E-Mail angekommen ist, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Spam- bzw. Junk-Ordner prüfen— die UKVI-Mail landet dort erfahrungsgemäß am häufigsten
- UKVI über den offiziellen Webchat kontaktieren: Für ETA-Anfragen bietet UKVI ausschließlich einen Webchatan — eine telefonische Hotline für ETA-Fragen gibt es nicht. Der Webchat ist erreichbar unter ukvi-eta-support-webchat.homeoffice.gov.uk
Was bedeutet das Ergebnis?
Genehmigt
Ihre ETA ist elektronisch mit dem Reisepass verknüpft, mit dem Sie den Antrag gestellt haben. Ein physisches Dokument gibt es nicht — bei der Einreise genügt die Vorlage des Reisepasses. Die ETA gilt 2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was früher eintritt. Beachten Sie: Die ETA ist eine Reisegenehmigung, garantiert aber nicht die Einreise— die endgültige Entscheidung trifft die Grenzkontrolle.
Noch in Bearbeitung
Solange keine E-Mail vorliegt, läuft die Prüfung. Warten Sie bis zu 3 Werktage ab und prüfen Sie den Spam-Ordner. Treten Sie die Reise nicht ohne die Genehmigungs-E-Mail an und stellen Sie keinen zweiten Antrag.
Abgelehnt
Gegen die Ablehnung einer ETA ist kein Widerspruch (appeal) möglich. Wer dennoch ins Vereinigte Königreich reisen möchte, muss ein Visum beantragen— das ist der einzige offizielle Weg. Die Antragsgebühr von £20 wird nicht erstattet.
Ausführliche Informationen zu den Optionen nach einer Ablehnung finden Sie auf unserer Seite UK ETA abgelehnt: was nun?
Kostenhinweis: die offizielle Gebühr beträgt £20
Der UK-ETA-Antrag kostet auf den offiziellen Kanälen (GOV.UK und UK ETA App) £20 pro Person. Wenn Ihnen beim "Status-Check" oder bei der Antragstellung deutlich höhere Beträge in Rechnung gestellt wurden, haben Sie höchstwahrscheinlich über einen Vermittler oder eine inoffizielle Website gebucht — nicht über die britische Regierung. Prüfen und beantragen Sie die ETA daher immer direkt über GOV.UK oder die offizielle App.
Offizielle Quellen (GOV.UK / Home Office)
- https://www.gov.uk/check-eta
- https://www.gov.uk/eta/apply
- https://www.gov.uk/contact-ukvi-inside-outside-uk
- https://homeofficemedia.blog.gov.uk/electronic-travel-authorisation-eta-factsheet-april-2026/
Stand: 3. Juli 2026