Bis zu sechs Monate pro Aufenthalt
Die ETA (Electronic Travel Authorisation) erlaubt Kurzaufenthalte in Großbritannien von bis zu sechs Monaten pro Einreise. Zulässig sind damit unter anderem Tourismus, Familien- und Bekanntenbesuche sowie kurze geschäftliche Termine wie Meetings oder Konferenzen.
Die sechs Monate sind eine Obergrenze - wie lange Sie im Einzelfall tatsächlich bleiben dürfen, entscheidet letztlich die Grenzbehörde bei der Einreise. Wer eine gültige ETA besitzt, hat damit keinen automatischen Anspruch auf Einreise, sondern muss die üblichen Voraussetzungen an der Grenze erfüllen.
Gültigkeit: zwei Jahre und mehrere Einreisen
Eine einmal erteilte ETA ist grundsätzlich zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig - oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, falls dieser früher endet. Maßgeblich ist also stets der frühere der beiden Zeitpunkte.
Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer sind mehrere Einreisen möglich. Sie müssen also nicht vor jeder Reise eine neue Genehmigung beantragen, solange die ETA gültig und mit dem verwendeten Reisepass verknüpft ist. Achten Sie deshalb bereits vor dem Antrag auf die Anforderungen an den Reisepass.
Keine Arbeit, kein Daueraufenthalt - dafür braucht es ein Visum
Die ETA ist ausdrücklich auf Kurzaufenthalte beschränkt. Sie berechtigt nicht dazu:
- • in Großbritannien zu arbeiten oder eine Beschäftigung aufzunehmen,
- • sich dort dauerhaft niederzulassen oder zu wohnen,
- • sich langfristig über die erlaubte Kurzaufenthaltsdauer hinaus aufzuhalten.
Für all diese Zwecke ist ein passendes Visum erforderlich. Die ETA kann und soll ein solches Visum nicht ersetzen.
eGates: kein Stempel - Nachweise aufbewahren
Wer über die automatischen eGates einreist, erhält keinen Einreisestempel mehr im Reisepass. Als erlaubte Aufenthaltsdauer gelten in diesem Fall sechs Monate ab dem Tag der Einreise.
Da ohne Stempel kein sichtbarer Beleg für den Einreisetag vorliegt, empfiehlt es sich, Nachweise wie die Bordkarte oder die Buchungsbestätigung aufzubewahren. Sie können später als Beleg für den Zeitpunkt Ihrer Einreise dienen. Wie die automatisierte Kontrolle abläuft, lesen Sie im Leitfaden zu den eGates an der britischen Grenze.
Passwechsel: neue ETA erforderlich
Die ETA ist fest mit dem Reisepass verknüpft, mit dem sie beantragt wurde. Erneuern Sie Ihren Reisepass oder wechseln Sie das Dokument, ist die alte ETA nicht mehr nutzbar - Sie müssen dann eine neue ETA beantragen und diese mit dem aktuellen Reisepass verbinden. Reisen Sie außerdem stets mit genau dem Pass, mit dem die gültige ETA verknüpft ist.
Quelle der amtlichen Informationen: GOV.UK - Get an ETA to visit the UK