Regel Nr. 1: kein Fleisch und keine Milchprodukte aus der EU
Aus der EU ist die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) verboten. Das Verbot umfasst:
- • Milchprodukte: Käse, Milch, Butter, Joghurt.
- • Fleisch: Schwein, Rind, Schaf, Ziege und Wild sowie daraus hergestellte Erzeugnisse - einschließlich Salami, Wurst, Schinken und Sandwiches mit Fleisch oder Käse.
Die Regel gilt auch für kleine Mengen im Handgepäck - ein am Flughafen gekauftes Schinkensandwich muss vor der Kontrolle gegessen oder entsorgt werden.
Die Ausnahme: Babynahrung (bis 2 kg)
Säuglingsmilchpulver, Babynahrung und Spezialnahrung für medizinische Zwecke sind bis zu 2 kg pro Person erlaubt - vorausgesetzt, sie befinden sich in versiegelter (ungeöffneter) Markenverpackung und müssen vor dem Verzehr nicht gekühlt werden.
Diese Lebensmittel dürfen Sie problemlos mitnehmen
- • Brot (aber keine Sandwiches mit Fleisch oder Milchprodukten).
- • Kuchen ohne frische Sahne, Kekse und Schokolade.
- • Nudeln und abgepackte Suppen.
- • Fisch, Eier und Honig - für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
Im Zweifel prüfen Sie das konkrete Produkt vor der Abreise auf GOV.UK - die Regeln unterscheiden sich je nach Lebensmittelkategorie.
Alkohol und Tabak: zollfreie Mengen bei der Ankunft in Großbritannien
| Kategorie | Zollfreie Menge |
|---|---|
| Bier | 42 Liter |
| Nicht schäumender Wein | 18 Liter |
| Spirituosen (über 22 %) | 4 Liter oder 9 Liter Getränke bis 22 % |
| Zigaretten | 200 Stück (oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak) |
| Sonstige Waren (Geschenke, Souvenirs) | bis £390 (£270 bei Ankunft mit Privatflugzeug oder Privatboot) |
Alles, was diese Mengen überschreitet, muss angemeldet und die anfallenden Abgaben müssen bezahlt werden.
Bargeld: Anmeldepflicht ab £10.000
Wenn Sie £10.000 oder mehr mitführen (Bargeld, einschließlich des Gegenwerts in anderen Währungen), sind Sie verpflichtet, den Betrag anzumelden - vorab online oder bei der Ankunft im roten Kanal. Wer nicht anmeldet, riskiert die Beschlagnahme des gesamten Betrags und eine Geldstrafe von bis zu £5.000.
Sanktionen und Ablauf der Kontrolle
Verbotene Lebensmittel können an der Grenze beschlagnahmt werden; wer die Freimengen für Alkohol und Tabak ohne Anmeldung überschreitet, riskiert die Einbehaltung der Waren und Sanktionen. Am sichersten: Wenn Sie etwas anzumelden haben, nutzen Sie den roten Kanal.
Die Zollkontrolle folgt nach der Passkontrolle - lesen Sie, wie die Passkontrolle und der Durchgang durch die eGates ablaufen. Und nicht vergessen: Für die Einreise benötigen Sie eine gültige UK ETA - den Stand Ihres Antrags sehen Sie über die ETA-Statusprüfung. Die allgemeinen Einreiseregeln finden Sie im Leitfaden Einreise nach Großbritannien und Visa, für Zwischenstopps im Leitfaden zum Transit durch Großbritannien.
Quelle der amtlichen Informationen: GOV.UK - Bringing food into Great Britain, GOV.UK - Bringing goods into the UK, GOV.UK - Taking cash in and out of Great Britain