Mindestalter 18: Alkohol und Tabak
Für den Kauf von Alkohol und Tabakwaren gilt in Großbritannien ein Mindestalter von 18 Jahren. Geschäfte, Supermärkte und Pubs dürfen jederzeit einen Altersnachweis verlangen - insbesondere, wenn Käuferinnen oder Käufer jung wirken.
Es empfiehlt sich daher, stets einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen. Ohne einen solchen Nachweis kann der Verkauf verweigert werden.
Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen
Seit dem Rauchverbotsgesetz von 2007 (Smoke-free law) ist das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen, an Arbeitsplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. Innenräume sind damit grundsätzlich rauchfrei.
Rauchen ist in der Regel nur im Freien oder in eigens ausgewiesenen Bereichen gestattet. Das betrifft unter anderem Pubs, Restaurants, Geschäfte, Bahnhöfe und Flughäfen. Achten Sie im Zweifel auf die Beschilderung vor Ort.
Vaping: Regeln je nach Ort verschieden
Für E-Zigaretten und das Vaping gibt es keine einheitliche Regelung - die Vorgaben variieren je nach Ort. In vielen Innenräumen ist das Dampfen nicht gestattet, auch wenn es nicht in jedem Fall demselben Verbot wie das Rauchen unterliegt. Richten Sie sich nach der Beschilderung und den Hausregeln des jeweiligen Betreibers.
Alkohol am Steuer und Trinken in der Öffentlichkeit
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in Großbritannien streng geahndet. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die geltenden Promillegrenzen unbedingt beachten; weitere Hinweise finden Sie im Leitfaden zum Autofahren in Großbritannien.
Zudem gibt es örtlich begrenzte Zonen, in denen der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit eingeschränkt ist. Was Sie an Alkohol und Tabak zoll- und abgabenfrei mitführen dürfen, richtet sich nach den Freimengen - Einzelheiten dazu stehen im Leitfaden zu den Zollregeln und Einfuhrgrenzen.
Quelle der amtlichen Informationen: GOV.UK