Das Wichtigste: keine VAT-Rückerstattung für Handgepäck-Einkäufe in Großbritannien
Dies ist ein Punkt, der häufig zu Missverständnissen führt: Seit dem 1. Januar 2021 wird in Großbritannien (England, Schottland und Wales) die Mehrwertsteuer (VAT) auf Waren, die Reisende aus dem Ausland im Handgepäck ausführen, in der Regel nicht mehr erstattet.
Das frühere VAT Retail Export Scheme, über das Besucher sich die Mehrwertsteuer auf ihre Einkäufe zurückerstatten lassen konnten, wurde in Großbritannien abgeschafft. Für im Handgepäck mitgenommene Waren besteht daher üblicherweise kein Anspruch mehr auf eine VAT-Rückerstattung.
Die Ausnahme: Direktversand ins Ausland
In bestimmten Fällen kann ein Einkauf ohne Mehrwertsteuer weiterhin möglich sein, wenn das Geschäft die Ware direkt an eine Adresse im Ausland versendet. Ob ein solcher Service angeboten wird, hängt vom jeweiligen Händler ab. Für Waren, die Sie selbst im Handgepäck ausführen, gilt diese Möglichkeit in der Regel nicht.
Nordirland wird gesondert behandelt
Für Nordirland gelten abweichende Regeln. Dort kann für Reisende, die nicht in der EU ansässig sind, eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung teilweise weiterhin bestehen. Diese Sonderbehandlung steht im Zusammenhang mit dem Nordirland-Protokoll. Die konkreten Bedingungen sollten Sie vor der Reise auf GOV.UK prüfen.
Worauf Sie am Flughafen achten sollten
Auch wenn Sie an einem Flughafen Hinweise wie „Tax Free“ oder frühere Rückerstattungsschalter sehen: In Großbritannien werden im Handgepäck ausgeführte Einkäufe in der Regel nicht erstattet. Planen Sie Ihre Ausgaben daher am besten in dem Bewusstsein, dass eine nachträgliche VAT-Rückerstattung für diese Waren üblicherweise nicht erfolgt.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Was Sie zoll- und abgabenfrei nach Großbritannien mitbringen dürfen, erläutert der Leitfaden zu den Zollregeln in Großbritannien. Reisen Sie mit der Familie, hilft der Leitfaden Reisen mit Kindern nach Großbritannien. Und denken Sie daran: Für die Einreise benötigen Sie eine gültige UK ETA; den Stand Ihres Antrags sehen Sie über die ETA-Statusprüfung.
Quelle der amtlichen Informationen: GOV.UK - Tax-free shopping